Förderung für Vereine

Bewerbt euch hier für ein Sponsoring!

Aufgrund vielzähliger Anfragen von Vereinen für finanzielle Unterstützung, strukturieren wir unser Sponsoring um. Ab Oktober kann sich jeder Verein bis Ende Dezember des gleichen Jahres, auf unserer Internetseite, für eine der fünf jährlichen Geldprämien in Höhe von 300 Euro bewerben. In unserem Interesse steht weiter die Unterstützung und Förderung des Sport- und Vereinslebens. Daraus entstand die Idee, jedem Verein von nun an eine faire und gerechte Chance der Förderung bieten zu können

Bewerbung für eine Förderung

Bitte geben Sie in untenstehendes Formular die Daten Ihres Vereins ein:

Ihre Daten

Teilnahmebedingungen:

  • Teilnahmeberechtigt an der Förderung ist jeder Verein durch seine gesetzlichen Vertreter in unserem Verkaufsgebiet. Pro Verein ist nur eine Teilnahme möglich. Bei mehrfacher Bewerbung nimmt nur eine Bewerbung pro Verein an der Verlosung teil. Die Förderung wird unter den Teilnehmern verlost, deren Bewerbung rechtzeitig bei uns eingegangen ist.
  • Bewerben sich pro Jahr mehr als 5 Teilnehmer, entscheidet das Los über die Gewinner. Die Gewinner werden von der Firma Jürgen Dorst GmbH schriftlich benachrichtigt.
  • Um mehreren Vereinen die Möglichkeit einer Förderung zu ermöglichen, dürfen die Gewinner erst nach Ablauf von 3 Jahren wieder an der Verlosung teilnehmen.
  • Die Teilnahme ist kostenlos und unabhängig von jeglichem Erwerb von Waren oder der Inanspruchnahme entgeltlicher Leistungen. Die Förderung verpflichtet auch nicht zu einer Werbemaßnahme zugunsten der Firma Jürgen Dorst GmbH oder ähnliches für den Verein. Im Gegenzug zur Fördermaßnahme stellt der Gewinner eine Spendenquittung zugunsten der Firma Jürgen Dorst GmbH aus.
  • Durch die Teilnahme an der Förderung erklärt der Teilnehmer sein Einverständnis mit den Teilnahmebedingungen der Förderung.
  • Sollte eine Bestimmung der Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen ein.
  • Der Rechtsweg ist generell ausgeschlossen.